Die nachstehenden Bedingungen sind für Lieferungen und Leistungen an Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigenberuflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder an ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bestimmt. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware anerkennt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt.
Die Geltung des internationalen Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausgeschlossen. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Preise: Es gelten die am Liefertag veröffentlichten gültigen Preise und Preiskonditionen. Die Umsatzsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet. Der Mindestpreis pro Bestellung beträgt 25 Euro. Lieferungen mit einem niedrigeren Bestellwert werden zu diesem Preis abgerechnet.
Sonderanfertigungen: Bei Muster- und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr- oder Mindermengen als vereinbart.
Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich- zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten Und rechnen ab Eingang der Bestellung bzw. frühestens ab endgültiger Einigung über die Auftrags-Ausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat Oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehner Vorgänge bei der Herstellung uns sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe in eigenen oder Werken von Zulieferanten.
Ist dem Besteller wegen einer von uns verschuldeten Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung ½ v. Hundert, im ganzen aber höchstens 5 v. Hundert vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Verpackung: Unsere Produkte werden nach Kundenwunsch sowohl in Einweg- wie Mehrwegbehälter geliefert, beide entsprechen der Verpackungsverordnung. Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxenpaletten, Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden. Bulkverpackungen enthalten die in unserer Preislisten als Kleinstverpackung angegebene Stückzahl. Hiervon bzw. von deren Vielfachen abweichende Mengen können - sofern Mindestbestellmengen nicht entgegenstehen - nur Einzelverpackung geliefert werden.
Versand: Die Wahl der Versandart bleibt der Lieferstelle überlassen, Teillieferungen sind zulässig.
Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Das Zahlungsziel ist eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über die Zahlungsmittel verfügen können. Bei Überschreitung des o.g. Zahlungstermins tritt Verzug ein. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig für Versandkosten und Verpackungskosten, sowie wenn der Besteller mit sonstigen Forderungen im Rückstand ist oder wenn die Lieferung mit Wechsel bezahlt wird. Er ist ferner nicht zulässig bei Rechnungen für Schulungen, Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsbedingung stehen, liefern wir gegen Nachnahme oder Vorkasse. Der Besteller ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn dies gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind. Bei Überschuldung und Zahlungseinstellung mit anschließender Beantragung eines Insolvenzverfahrens und bei sonstiger schuldhafter Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, einschließlich der Wechselforderungen, sofort fällig. Bei der Begleichung vorfällig gestellter Forderungen kommt ein entsprechende angemessener Zinsabschlag zur Anwendung.
Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Werden unsere Waren vom Besteller mit anderen Gegenstände zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Veräußert der Besteller die von uns gelieferten Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Hierunter fallen auch Ansprüche aus Akkreditiven und ähnlichen Sicherungsmittel. Auf unser Verlangen ist er der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Unabhängig hiervon erlischt die Einziehungsermächtigung automatisch ohne dass es eines Widerrufs bedarf - in dem Moment, in dem der Besteller oder ein Besteller stellt. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Wir werden die von uns gehaltene Sicherung insoweit freigeben, als ihr Wer die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20% übersteigt .Soweit der Eigentumsvorbhalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verpflichtet, die Sicherung unserer Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
Mängelansprüche: Bei Lieferungen, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich technischer Gesichtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis herabsetzen. Von den durch die Nacherfüllung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die auf den Wert des fehlerhaften Liefergegenstandes bezogenen angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, soweit sich diese auf das Inland beziehen. Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware werden nur erstattet, wenn die Rücksendung auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten. Mängelansprüche verjähren 24 Monate nach Ablieferung des Liefergegenstandes soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist bestimmt ist. Sie verlängert sich im Fall der Nachbesserung und Ersatzlieferung nur um die Zeit, in welcher der Liefergegenstand nicht benutzbar ist. Erkennbare Transportschäden sind uns unverzüglich, alle übrigen Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Wir können die Erfüllung von Mängelansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinende Maßnahmen gegeben wird. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit des Bestellers und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort verständigen sind oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind und dieser auch nach einer uns gestellten angemessenen Nachfrist fortbesteht hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der im Rahmen der Erfüllung der Mängelansprüche zu tragenden Kosten zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen rückgängig zu machen. Dieses Rücktrittsrecht des Bestellers besteht - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Nacherfüllung durch uns. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz #Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Die nachstehenden geregelten Haftungen bleibt unberührt. Wir können die Erfüllung von Mängelansprüche auch ablehnen, wenn die allgemeinen technischen Hinweise unsere Kataloge und Druckschriften nicht beachtet wurden. Katalog- und listenmäßige Angaben stellen keine Garantie dar.
Haftung
Wir haften bei
05. Januar 2011
SKF Preisliste 01/2011
26. November 2010
INA/FAG-Bruttopreisliste ab 15.11.2010 (+7% auf den Listenpreis)
26. November 2010
SKF erhöht die Preise zum 31. Januar 2011